Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.03.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
04.03.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
27.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
27.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.02.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
23.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.06.2017 bis zum 31.12.2017
10.08.2017
Neueintragungen